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Begegne anderen Chatternmit Respekt und Höflichkeit. Dann
werden auch sie Dich
respektieren und höflich behandeln.Wenn Du das erste Mal einen
Chat-Raum betrittst, springe nicht gleich ins Geschehen. Schaue lieber
erst, was für Leute da sind und welche Stimmung herrscht.
In eine Kneipe rennst Du ja auch nicht hinein, springst auf
einen
Tisch und brüllst: "Hey Leute, da bin ich - unterhaltet mich!"
Vielleicht liegen Dir Stimmung und Leute in diesem Raum gar nicht, dann
kannst Du einfach den Raum wechseln.Jeder hat mal schlechte Laune.
Aber lasse diese Gefühle nicht an den anderen
Chattern aus! Wenn es
Dir schlecht geht, musst Du nicht auch noch den anderen das Leben
schwer machen - denn chatten bedeutet schließlich
Spaß. Wenn Du über
Deine Probleme reden willst, lässt sich sicher jemand finden,
der Dir
in einem ruhigen Chatchannel oder Separeé
zuhört.
Hilf den Newbies! Wenn ein "Neuling" hereinkommt, erinnere
Dich an
Deinen ersten Chat. Hat Dir damals jemand geholfen? Dann tue es ihm
gleich. Hat Dir keiner geholfen? Dann mach' es besser als die anderen
damals, die Dir hätten helfen sollen. Vielleicht wird aus dem
Newbie
ein Stammchatter und ein Freund.
Chatten ist Spaß und Humor gehört dazu.
Aber jeder hat einen
anderen Humor, und was Du total witzig findest, kann bei einem anderen
Magenschmerzen verursachen. Ganz davon abgesehen, dass Geschriebenes
häufig ganz anders wirkt als Gesprochenes.
Bedränge niemanden, Dir seine Telefonnummer zu
geben. Wenn
derjenige mit Dir am Telefon sprechen möchte, wird er Dir
freiwillig
die Nummer geben. Aber den Zeitpunkt bestimmt derjenige selbst.
Vielleicht ist es auch nie soweit. Damit musst Du leben.
Verstösse dagegen führen sofort zum
Chat-Ausschluss (die Auslegung
dieser Verstösse bleibt im Einzelfall den Moderatoren und
Admins
vorbehalten)
Das ist nicht erlaubt bei uns:
1.Jegliche Art von gewaltverherrlichen
Äusserungen,
Andeutungen von
Straftaten o.ä kann von uns nachvollzogen werden und ohne
Vorwarnung
Zivil- bzw Strafrechtliche konzequenzen mit sich ziehen.
2.Eingaben
von Links zu anderen Webseiten.
3.Unvollstänige Nicks
einzugeben (Bsp: Dj, zahlen oder einzelne Buchstaben)
4.Schimpfwörter
zu verwenden.
5.Man soll nicht nach sexuellen Neigungen oder
persönliche Daten im Öffentlichen Chat
fragen.
6.Gerede über Sex, Drogen, Waffen, Cybersex etc.
7.Diskriminierung
aufgrund von Geschlecht, politischen oder religiösen
Ansichten, Alter etc.
8.Werbung für Channel oder
Massenger sowie andere Chatsysteme.
9.Links zu Sexy-Seiten,
FSK 16 und FSK 18, illigalen Seiten, Dieb - Spielen usw.
10.Zweideutige
Nicks- insb. solche die auf Sexuelle Vorlieben schließen
lassen!!!
Solche Nicks werden entfernt. Erklärungen, wie der Nick
zuverstehen
ist, werden nicht geduldet. Jeder Nutzer hat dafür sorge
zutragen das
der Nick eindeutig zu verstehen ist.( Ständiger Nick wechsel
wird auch
nicht geduldet)
11.Andere Sprachen wie Deutsch und Englisch zu
verwenden. Das gilt auch für Nicknamen.
12.Nicks zu
verwenden die Verwandtschaftsgrad anzeigen. Zb. Onkel, Nichte, Vater
etc.....
13.Nicks zu verwenden, die Sexuelle Vorlieben, auch
im SM-Bereich, andeuten. Zb. "Frau ABC", DOMiniki.
14.Nicks
verwenden, die auf zweideutige Absichten hindeuten, selbst wenn es eine
Beruftsbezeichnung handelt.(Arzt, Rohrverleger usw....)
Ungültige Nicknamen
Bi-
Girl/Boy
Transvestit
Geldgeber
Hot-
Girl/Boy
Luder
Skinhead
alleinerz. Vater,
Mutter usw.
Vater/Mutter und Tochter
Vater
Mutter
88
nur 1988
SS
69 nur 1969
Alter:
Aus Jugendschutzgründen bitten wir unter 16
Jährige den Chat um 22 uhr zu verlassen.
Links und Werbung Links wie youTube und soundCloud sind hier
erlaubt.
Wir wünschen euch ganz viel
Spass
EU-Verordnung gegen verschlüsselte Chats kommt Ende
März
WhatsApp, Signal und alle anderen Chat- und Messengerprogramme sollen
verpflichtet werden, Dateien auf den Smartphones ihrer User zu
durchsuchen.
Von Erich Moechel
In Russland ist sichere verschlüsselte Kommunikation
mittlerweile das einzige Mittel, um Zensur und Repression zu umgehen.
In den USA und der EU aber sind Gesetzesentwürfe auf dem Weg,
die direkt gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von
Messengerdiensten wie WhatsApp oder ?ignal gerichtet sind.
In den USA hat der „EARN IT Act“, der mit sicherer
Verschlüsselung inkompatibel ist, bereits den Rechtsausschuss
des Senats passiert. Die mehrfach verschobene EU-Verordnung kommt am
30. März. Ein Schreiben von Kommissarin Ylva Johansson an das
EU-Parlament nennt dazu erste Eckpunkte der geplanten Regelung.
„Client Side Scanning“
„Es soll sichergestellt werden, dass die Firmen ihren Beitrag
leisten, indem sie verpflichtet werden, Kindesmissbrauch zu entdecken,
zu melden und zu entfernen“, heißt es in dem
Schreiben der Kommissarin an das Parlament. Eine
„Schlüsselrolle“ komme dabei dem geplanten
„EU-Zentrum zur Bekämpfung von
Kindesmissbrauch“ zu, das es „den Plattformen
ermöglichen soll, Kindesmissbrauch zu entdecken, zu melden und
zu entfernen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese
Maßnahmen nicht missbraucht werden, um andere Inhalte
abzugreifen“, schrieb Johansson an das Parlament. Das deutet
sehr darauf hin, dass die Inhalte auf dem Smartphone gescannt werden
sollen, noch bevor der Aufbau einer E2E-verschlüsselten
Verb?ndung gescannt wird. Diesen Ansatz des „Client Side
Scanning“ hatten ein Dutzend der weltweit bekanntesten
akademischen Kryptographen im vergangenen Herbst in der Luft zerrissen
(siehe nächsten Link).
Wie dieses Zentrum es ermöglichen soll, Bilder oder Videos von
Kindesmissbrauch zu entdecken, wird zwar nicht näher
erläutert. Die seit 2009 gebräuchliche Methode dabei
ist der Einsatz von Software-Tools wie PhotoDNA von Microsoft zum
Erstellen und Einlesen digitaler Signaturen von Fotos und Videos.
PhotoDNA setzt auf der Datenbank der Internet Watch Foundation (IWF)
und weiteren Datenbanken von Polizeibehörden auf, dabei werden
die Signaturen sämtlicher bekannt gewordener
pädokrimineller Bilder und Videos automatisch mit der Signatur
einer gerade hochgeladenen Datei abgeglichen. Stimmen die Signaturen
überein, sollten die betreffenden Dateien an dieses neue
Zentrum überspielt werden, um Ermittlungen einzuleiten. Bei
verschlüsselten Chats wird allerdings nichts hochgeladen,
sondern eine direkte Verbindung zwischen zwei Endgeräten
aufgebaut.
Datenbanken, falsche Treffer
Da dieses Zentrum gegen Kindesmissbrauch allerdings auch den Missbrauch
dieses Instruments durch die Plattformen selbst verhindern soll, muss
es seitens der EU-Behörden Kontrollmaßnahmen geben.
Wenn nämlich nur nach genau definierten Inhalten gesucht
werden darf, dann müssen diese Inhalte definiert werden. Etwa,
indem seitens der EU eine eigene Datenbank mit digitalen Signaturen von
Kindesmissbrauchsbildern und -videos zur Verfügung gestellt
wird. WhatsApp oder Facebook Messenger sowie alle anderen Plattformen,
die unter die Verordnung fallen, müssen mit diesem EU-Zentrum
natürlich direkt vernetzt sein.
Damit kann nur bekanntes Bild- und Videomaterial identifiziert werden.
Zusätzlich müssen KI-Programme zum Einsatz kommen,
die mit heuristischen Algorithmen arbeiten. Hier werden keine Hashes
von Bildern und Videos verarbeitet und abgeglichen, die Bilder werden
vielmehr nach verschiedenen Kriterien bewertet. Etwa nach dem Anteil
bestimmter Farbtöne, die jenen nackter Haut entsprechen,
signifikante Größenunterschiede von Personen und
vieles mehr. Aus all diesen Daten errechnet die KI dann eine
Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Datei Darstellungen von
Kindesmissbrauch enthält. Diese Methode produziert allerdings
einen hohen Anteil falscher Treffer, der die Zahl der echten Treffer
weitaus übersteigt.
„Best Practices“ als Drohung
Im EARN IT Act der USA wird Verschlüsselung im Text
überhaupt nicht erwähnt. Grundlage des Entwurfs ist
eine Liste sogenannter „Best Practices“
für Plattformen, um „Kindesmissbrauch zu
identifizieren, zu kategorisieren und zu melden“, samt allen
daraus resultierenden Konsequenzen. Gemeint sind die Speicherung der
inkriminierten Daten, die Identifikation des Urhebers und eine
Meldepflicht an die Behörden. Soweit klingt das alles sehr
nach normaler Kooperation mit den Behörden in Strafsachen. Der
gesamte Entwurfstext bezieht sich allerdings nicht auf Anfragen von
Strafverfolgern nach bestimmten Benutzer:innen oder Inhalten. Vielmehr
sollten die Provider die künftigen „Best
Practices“ routinemäßig und
präventiv auf alle Nutzer:innen eines Dienstes anwenden.
Überwachen und beurteilen soll das eine neue Kommission unter
dem US-Justizminister, die drakonische Strafen gegen Plattform-Provider
verhängen kann, sollten diese „Best
Practices“ nicht eingehalten werden. Sollte das Vorhaben
tatsächlich Gesetz werden, könnte
EU-Verordnung gegen verschlüsselte Chats kommt Ende
März
WhatsApp, Signal und alle anderen Chat- und Messengerprogramme sollen
verpflichtet werden, Dateien auf den Smartphones ihrer User zu
durchsuchen.
Von Erich Moechel
In Russland ist sichere verschlüsselte Kommunikation
mittlerweile das einzige Mittel, um Zensur und Repression zu umgehen.
In den USA und der EU aber sind Gesetzesentwürfe auf dem Weg,
die direkt gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von
Messengerdiensten wie WhatsApp oder ?ignal gerichtet sind.
In den USA hat der „EARN IT Act“, der mit sicherer
Verschlüsselung inkompatibel ist, bereits den Rechtsausschuss
des Senats passiert. Die mehrfach verschobene EU-Verordnung kommt am
30. März. Ein Schreiben von Kommissarin Ylva Johansson an das
EU-Parlament nennt dazu erste Eckpunkte der geplanten Regelung.
„Client Side Scanning“
„Es soll sichergestellt werden, dass die Firmen ihren Beitrag
leisten, indem sie verpflichtet werden, Kindesmissbrauch zu entdecken,
zu melden und zu entfernen“, heißt es in dem
Schreiben der Kommissarin an das Parlament. Eine
„Schlüsselrolle“ komme dabei dem geplanten
„EU-Zentrum zur Bekämpfung von
Kindesmissbrauch“ zu, das es „den Plattformen
ermöglichen soll, Kindesmissbrauch zu entdecken, zu melden und
zu entfernen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese
Maßnahmen nicht missbraucht werden, um andere Inhalte
abzugreifen“, schrieb Johansson an das Parlament. Das deutet
sehr darauf hin, dass die Inhalte auf dem Smartphone gescannt werden
sollen, noch bevor der Aufbau einer E2E-verschlüsselten
Verb?ndung gescannt wird. Diesen Ansatz des „Client Side
Scanning“ hatten ein Dutzend der weltweit bekanntesten
akademischen Kryptographen im vergangenen Herbst in der Luft zerrissen
(siehe nächsten Link).
Wie dieses Zentrum es ermöglichen soll, Bilder oder Videos von
Kindesmissbrauch zu entdecken, wird zwar nicht näher
erläutert. Die seit 2009 gebräuchliche Methode dabei
ist der Einsatz von Software-Tools wie PhotoDNA von Microsoft zum
Erstellen und Einlesen digitaler Signaturen von Fotos und Videos.
PhotoDNA setzt auf der Datenbank der Internet Watch Foundation (IWF)
und weiteren Datenbanken von Polizeibehörden auf, dabei werden
die Signaturen sämtlicher bekannt gewordener
pädokrimineller Bilder und Videos automatisch mit der Signatur
einer gerade hochgeladenen Datei abgeglichen. Stimmen die Signaturen
überein, sollten die betreffenden Dateien an dieses neue
Zentrum überspielt werden, um Ermittlungen einzuleiten. Bei
verschlüsselten Chats wird allerdings nichts hochgeladen,
sondern eine direkte Verbindung zwischen zwei Endgeräten
aufgebaut.
Datenbanken, falsche Treffer
Da dieses Zentrum gegen Kindesmissbrauch allerdings auch den Missbrauch
dieses Instruments durch die Plattformen selbst verhindern soll, muss
es seitens der EU-Behörden Kontrollmaßnahmen geben.
Wenn nämlich nur nach genau definierten Inhalten gesucht
werden darf, dann müssen diese Inhalte definiert werden. Etwa,
indem seitens der EU eine eigene Datenbank mit digitalen Signaturen von
Kindesmissbrauchsbildern und -videos zur Verfügung gestellt
wird. WhatsApp oder Facebook Messenger sowie alle anderen Plattformen,
die unter die Verordnung fallen, müssen mit diesem EU-Zentrum
natürlich direkt vernetzt sein.
Damit kann nur bekanntes Bild- und Videomaterial identifiziert werden.
Zusätzlich müssen KI-Programme zum Einsatz kommen,
die mit heuristischen Algorithmen arbeiten. Hier werden keine Hashes
von Bildern und Videos verarbeitet und abgeglichen, die Bilder werden
vielmehr nach verschiedenen Kriterien bewertet. Etwa nach dem Anteil
bestimmter Farbtöne, die jenen nackter Haut entsprechen,
signifikante Größenunterschiede von Personen und
vieles mehr. Aus all diesen Daten errechnet die KI dann eine
Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Datei Darstellungen von
Kindesmissbrauch enthält. Diese Methode produziert allerdings
einen hohen Anteil falscher Treffer, der die Zahl der echten Treffer
weitaus übersteigt.
„Best Practices“ als Drohung
Im EARN IT Act der USA wird Verschlüsselung im Text
überhaupt nicht erwähnt. Grundlage des Entwurfs ist
eine Liste sogenannter „Best Practices“
für Plattformen, um „Kindesmissbrauch zu
identifizieren, zu kategorisieren und zu melden“, samt allen
daraus resultierenden Konsequenzen. Gemeint sind die Speicherung der
inkriminierten Daten, die Identifikation des Urhebers und eine
Meldepflicht an die Behörden. Soweit klingt das alles sehr
nach normaler Kooperation mit den Behörden in Strafsachen. Der
gesamte Entwurfstext bezieht sich allerdings nicht auf Anfragen von
Strafverfolgern nach bestimmten Benutzer:innen oder Inhalten. Vielmehr
sollten die Provider die künftigen „Best
Practices“ routinemäßig und
präventiv auf alle Nutzer:innen eines Dienstes anwenden.
Überwachen und beurteilen soll das eine neue Kommission unter
dem US-Justizminister, die drakonische Strafen gegen Plattform-Provider
verhängen kann, sollten diese „Best
Practices“ nicht eingehalten werden. Sollte das Vorhaben
tatsächlich Gesetz werden, könnte
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von US-Plattformen nicht mehr so
einfach angeboten werden, ohne zu riskieren, dass dies als
„abusive and rampant neglect“ eingestuft wird.
Diesen Entwurf vom Frühjahr 2020 hat Kommissarin Ylva
Johansson dann im Sommer desselben Jahres vergeblich zu kopieren
versucht. Seit 2021 wird auf Client Scanning gesetzt.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von US-Plattformen nicht mehr so
einfach angeboten werden, ohne zu riskieren, dass dies als
„abusive and rampant neglect“ eingestuft wird.
Diesen Entwurf vom Frühjahr 2020 hat Kommissarin Ylva
Johansson dann im Sommer desselben Jahres vergeblich zu kopieren
versucht. Seit 2021 wird auf Client Scanning gesetzt.
Verantwortlicher Heiko Schulze Gabelsbergerstrasse 18b
Telefon: Geheim E-Mail-Adresse: zillo [at] online [dot] de |
Haftung bei Chats, Foren und Gästebüchern Chat/Webmaster: Heiko Schulze Im Auftrag des Chatinhabers. Juristische Schreiben bitte nur an Betreiberadresse zustellen. |
Kinder und Jugendliche haben heutzutage Zugriff auf eine virtuelle Welt mit Inhalten, die nicht immer für ihre Altersgruppe geeignet sind. Es war nie so leicht, nur durch wenige Mausklicks oder eine falsche Bedienung an nicht altersgerechtes Material zu kommen. Kinder und Jugendliche sind nun auch im bisher geschützten Elternhaus von Fremden ansprechbar. Vertrauen kann unter einer falschen Identität erschlichen werden. Es fällt gerade jungen Menschen sehr schwer, die Kommunikation in Foren und Chats misstrauisch zu beurteilen. Wo liegt die Verantwortung für den Jugendschutz? Beim Staat oder doch nur bei den Eltern? Wir gehen nun auf die Beteiligten Akteure ein, um anschließend Aufgaben und Pflichten der einzelnen Akteuren zu suchen.
Akteure
Beim Thema Jugendschutz in Foren und Chats sind einige Akteure
beteiligt. Die Rahmenbedingungen bestimmt der Staat. Betreiber der
Webseiten bestimmen die technischen Möglichkeiten. Die Eltern
sind die direkten Ansprechpartner für ihre Kinder und
Jugendlichen. Kinder und Jugendliche unterscheiden wir, ab 12 Jahren
sprechen wir vom Jugendlichen. Die Kinder und Jugendlichen sind direkt
in der Verantwortung mit den Umgang der neuen Möglichkeiten.
So liegen viele Gefahren im Umgang mit den neuen Medien im Verhalten.
Staat
Der Staat versteht unter Jugendschutz Maßnahmen zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen. Der Jugenschutz soll allgemein Kinder und
Jugendliche vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren
schützen. Kinder und Jugendliche gelten als besonders
schutzbedürftig im Internet.
Der Staat stellt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches ein Gesetz zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit ist. Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien schafft. Zum Glück gilt dieser Staatsvertrag deuschlandweit, obwohl dieser auf Länderebene beschlossen wurde.
Nach dem Gesetz sind unter anderem folgendes verboten: Gewalt-, Tier und Kinderpornographie (gilt auch für virtuelle Darstellungen) Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (gilt auch für virtuelle Darstellungen) Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind Aufstachelung zum Rassenhass, Kriegsverherrlichung
Auf unserem Kongress wurde von den Teilnehmern die Rolle des Staates erweitert. Der Staat soll nach unseren Teilnehmern die Verantwortung für das Geschriebene in Foren und Chats stärken. Kinder und Jugendliche sind sich oft nicht über die Auswirkungen ihrer Texte bewußt. Eine Schulung aller Verantwortlichen zum Aufbau der Medienkompotenz wurde von einigen Teilnehmern gefordert, die auch in einem Internetführerschein enden kann. Zudem soll für ein Identifikationssystem und ein spezielles Internet nur für Kinder gesorgt werden.
Betreiber
Auf Seiten der Betreiber gibt es die Organisation Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM). Die Mitgliedschaft
erfordert eine Selbstverpflichtungserklärung. Bei Unternehmen
mit weniger als 50 Mitarbeitern kann die FSM als
Jugendschutzbeauftragter des Unternehmens angegeben werden. Zudem
erstellt die FSM Gutachten über Internetauftritte.
Darüber hinaus bieten einige Foren und Chats verschiedene
Formen von Moderation an. So könnten Nachrichten z.B. nur nach
Freigabe durch Moderatoren angezeigt oder auffällige Nutzer
gesperrt werden. Gerade bei Zielplattformen für Kinder und
Jugendliche ist ein Alarm-Button empfehlenswert. Dieser kann von den
Nutzern betätigt werden um einen Moderator per Knopfdruck zu
benachrichtigen. Zudem wird dabei der Dialog und die IP-Adressen
gespeichert.
Von den Betreibern wurde von unseren Kongressteilnehmern ernstere Zugriffsbeschränkungen gefordert. Es ist noch zu leicht sich mit einer falschen Identität anzumelden. Die Moderation soll durch Betreiber gestellt werden, welche Meldungen ernst nehmen und verfolgen. Neben mehr Filtertechniken wurde als Vorrausetzung zur Teilnahme ein Internetführerschein gefordert.
Eltern
Eltern sollen den neuen Techniken unvoreingenommen gegenüber
stehen. Die Eltern haben eine Vorbildfunktion den Kindern
gegenüber, auch bei den neuen Kommunikationsmitteln. Man
sollte als Elternteil das Konsumverhalten seiner Kinder bewusst steuern.
Einstimmig beschlossen unsere Kongressteilnehmer ein Verbot des Internets für Kinder, welches die Eltern durchsetzen sollen. Als Elternteil sollte man erst Jugendlichen den Zugang erlauben. Neben einer Whitelist, die nur eine Auswahl von Webseiten erlaubt, sollen Eltern nicht nur am Anfang das Verhalten der Jugendlichen im Auge behalten.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen erst lernen sinnvoll mit den
neuen Medien umzugehen. Die ersten Schritte im Internet sollten sie
unter Aufsicht ihrer Eltern machen.
Der Besuch von Foren und Chats sollte nur auf moderierten und
altersgerechten Plattformen gemacht werden. Niemals sollten
persönlichen Daten preisgeben werden. Auf keinen Fall sollte
man sich mit unbekannten über das Internet verabreden, wenn
man sich dennoch treffen will, sollte man nicht ohne seine Eltern zum
ersten Treffen gehen.
Nach unseren Kongressteilnehmern fehlt den Kindern und Jugendlichen es
an Verantwortungsgefühl für das, was sie schreiben.
Mit Fragen und seltsamen Situationen sollen sie zu den Eltern gehen.
Fazit
Alle Akteure liegen in der Verantwortung. Gerade vom Staat wird mehr
als nur die Gesetzesgebung gewünscht, von den Betreibern wird
mehr Sensibilität gegenüber den Jugenschutz erwartet.
Eltern müssen ein guter Ansprechpartner gegenüber
ihren Kindern und Jugendlichen sein und auch über die
notwendigen technischen Fachkenntnisse verfügen. Kinder und
Jugendliche müssen sich der Gefahren aus der virtuellen Welt
klar sein, zumindest sich an klaren Verhaltensregeln halten. Ein
Treffen mit Fremden und der Austausch von persönlichen Daten
darf nicht ohne Eltern stattfinden.