"DSGVO"

ChatRegeln

Begegne anderen Chatternmit Respekt und Höflichkeit. Dann werden auch sie Dich respektieren und höflich behandeln.Wenn Du das erste Mal einen Chat-Raum betrittst, springe nicht gleich ins Geschehen. Schaue lieber erst, was für Leute da sind und welche Stimmung herrscht.

In eine Kneipe rennst Du ja auch nicht hinein, springst auf einen Tisch und brüllst: "Hey Leute, da bin ich - unterhaltet mich!" Vielleicht liegen Dir Stimmung und Leute in diesem Raum gar nicht, dann kannst Du einfach den Raum wechseln.Jeder hat mal schlechte Laune.

Aber lasse diese Gefühle nicht an den anderen Chattern aus! Wenn es Dir schlecht geht, musst Du nicht auch noch den anderen das Leben schwer machen - denn chatten bedeutet schließlich Spaß. Wenn Du über Deine Probleme reden willst, lässt sich sicher jemand finden, der Dir in einem ruhigen Chatchannel oder Separeé zuhört.

Hilf den Newbies! Wenn ein "Neuling" hereinkommt, erinnere Dich an Deinen ersten Chat. Hat Dir damals jemand geholfen? Dann tue es ihm gleich. Hat Dir keiner geholfen? Dann mach' es besser als die anderen damals, die Dir hätten helfen sollen. Vielleicht wird aus dem Newbie ein Stammchatter und ein Freund.

Chatten ist Spaß und Humor gehört dazu. Aber jeder hat einen anderen Humor, und was Du total witzig findest, kann bei einem anderen Magenschmerzen verursachen. Ganz davon abgesehen, dass Geschriebenes häufig ganz anders wirkt als Gesprochenes.

Bedränge niemanden, Dir seine Telefonnummer zu geben. Wenn derjenige mit Dir am Telefon sprechen möchte, wird er Dir freiwillig die Nummer geben. Aber den Zeitpunkt bestimmt derjenige selbst. Vielleicht ist es auch nie soweit. Damit musst Du leben.

Verstösse dagegen führen sofort zum Chat-Ausschluss (die Auslegung dieser Verstösse bleibt im Einzelfall den Moderatoren und Admins vorbehalten)

Das ist nicht erlaubt bei uns:

1.Jegliche Art von gewaltverherrlichen Äusserungen, Andeutungen von Straftaten o.ä kann von uns nachvollzogen werden und ohne Vorwarnung Zivil- bzw Strafrechtliche konzequenzen mit sich ziehen.
2.Eingaben von Links zu anderen Webseiten.
3.Unvollstänige Nicks einzugeben (Bsp: Dj, zahlen oder einzelne Buchstaben)
4.Schimpfwörter zu verwenden.
5.Man soll nicht nach sexuellen Neigungen oder persönliche Daten im Öffentlichen Chat fragen.
6.Gerede über Sex, Drogen, Waffen, Cybersex etc.
7.Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, politischen oder religiösen Ansichten, Alter etc.
8.Werbung für Channel oder Massenger sowie andere Chatsysteme.
9.Links zu Sexy-Seiten, FSK 16 und FSK 18, illigalen Seiten, Dieb - Spielen usw.
10.Zweideutige Nicks- insb. solche die auf Sexuelle Vorlieben schließen lassen!!! Solche Nicks werden entfernt. Erklärungen, wie der Nick zuverstehen ist, werden nicht geduldet. Jeder Nutzer hat dafür sorge zutragen das der Nick eindeutig zu verstehen ist.( Ständiger Nick wechsel wird auch nicht geduldet)
11.Andere Sprachen wie Deutsch und Englisch zu verwenden. Das gilt auch für Nicknamen.
12.Nicks zu verwenden die Verwandtschaftsgrad anzeigen. Zb. Onkel, Nichte, Vater etc.....
13.Nicks zu verwenden, die Sexuelle Vorlieben, auch im SM-Bereich, andeuten. Zb. "Frau ABC", DOMiniki.
14.Nicks verwenden, die auf zweideutige Absichten hindeuten, selbst wenn es eine Beruftsbezeichnung handelt.(Arzt, Rohrverleger usw....)

Ungültige Nicknamen

Bi- Girl/Boy
Transvestit
Geldgeber
Hot- Girl/Boy
Luder
Skinhead
alleinerz. Vater, Mutter usw.
Vater/Mutter und Tochter
Vater
Mutter
88 nur 1988
SS
69 nur 1969


Alter:

Aus Jugendschutzgründen bitten wir unter 16 Jährige den Chat um 22 uhr zu verlassen.

Links und Werbung Links wie youTube und soundCloud sind hier erlaubt.

Wir wünschen euch ganz viel Spass  

EU-Verordnung gegen verschlüsselte Chats kommt Ende März

WhatsApp, Signal und alle anderen Chat- und Messengerprogramme sollen verpflichtet werden, Dateien auf den Smartphones ihrer User zu durchsuchen.

Von Erich Moechel

In Russland ist sichere verschlüsselte Kommunikation mittlerweile das einzige Mittel, um Zensur und Repression zu umgehen. In den USA und der EU aber sind Gesetzesentwürfe auf dem Weg, die direkt gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten wie WhatsApp oder ?ignal gerichtet sind.

In den USA hat der „EARN IT Act“, der mit sicherer Verschlüsselung inkompatibel ist, bereits den Rechtsausschuss des Senats passiert. Die mehrfach verschobene EU-Verordnung kommt am 30. März. Ein Schreiben von Kommissarin Ylva Johansson an das EU-Parlament nennt dazu erste Eckpunkte der geplanten Regelung.
„Client Side Scanning“

„Es soll sichergestellt werden, dass die Firmen ihren Beitrag leisten, indem sie verpflichtet werden, Kindesmissbrauch zu entdecken, zu melden und zu entfernen“, heißt es in dem Schreiben der Kommissarin an das Parlament. Eine „Schlüsselrolle“ komme dabei dem geplanten „EU-Zentrum zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch“ zu, das es „den Plattformen ermöglichen soll, Kindesmissbrauch zu entdecken, zu melden und zu entfernen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nicht missbraucht werden, um andere Inhalte abzugreifen“, schrieb Johansson an das Parlament. Das deutet sehr darauf hin, dass die Inhalte auf dem Smartphone gescannt werden sollen, noch bevor der Aufbau einer E2E-verschlüsselten Verb?ndung gescannt wird. Diesen Ansatz des „Client Side Scanning“ hatten ein Dutzend der weltweit bekanntesten akademischen Kryptographen im vergangenen Herbst in der Luft zerrissen (siehe nächsten Link).

Wie dieses Zentrum es ermöglichen soll, Bilder oder Videos von Kindesmissbrauch zu entdecken, wird zwar nicht näher erläutert. Die seit 2009 gebräuchliche Methode dabei ist der Einsatz von Software-Tools wie PhotoDNA von Microsoft zum Erstellen und Einlesen digitaler Signaturen von Fotos und Videos. PhotoDNA setzt auf der Datenbank der Internet Watch Foundation (IWF) und weiteren Datenbanken von Polizeibehörden auf, dabei werden die Signaturen sämtlicher bekannt gewordener pädokrimineller Bilder und Videos automatisch mit der Signatur einer gerade hochgeladenen Datei abgeglichen. Stimmen die Signaturen überein, sollten die betreffenden Dateien an dieses neue Zentrum überspielt werden, um Ermittlungen einzuleiten. Bei verschlüsselten Chats wird allerdings nichts hochgeladen, sondern eine direkte Verbindung zwischen zwei Endgeräten aufgebaut.
Datenbanken, falsche Treffer

Da dieses Zentrum gegen Kindesmissbrauch allerdings auch den Missbrauch dieses Instruments durch die Plattformen selbst verhindern soll, muss es seitens der EU-Behörden Kontrollmaßnahmen geben. Wenn nämlich nur nach genau definierten Inhalten gesucht werden darf, dann müssen diese Inhalte definiert werden. Etwa, indem seitens der EU eine eigene Datenbank mit digitalen Signaturen von Kindesmissbrauchsbildern und -videos zur Verfügung gestellt wird. WhatsApp oder Facebook Messenger sowie alle anderen Plattformen, die unter die Verordnung fallen, müssen mit diesem EU-Zentrum natürlich direkt vernetzt sein.

Damit kann nur bekanntes Bild- und Videomaterial identifiziert werden. Zusätzlich müssen KI-Programme zum Einsatz kommen, die mit heuristischen Algorithmen arbeiten. Hier werden keine Hashes von Bildern und Videos verarbeitet und abgeglichen, die Bilder werden vielmehr nach verschiedenen Kriterien bewertet. Etwa nach dem Anteil bestimmter Farbtöne, die jenen nackter Haut entsprechen, signifikante Größenunterschiede von Personen und vieles mehr. Aus all diesen Daten errechnet die KI dann eine Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Datei Darstellungen von Kindesmissbrauch enthält. Diese Methode produziert allerdings einen hohen Anteil falscher Treffer, der die Zahl der echten Treffer weitaus übersteigt.
„Best Practices“ als Drohung

Im EARN IT Act der USA wird Verschlüsselung im Text überhaupt nicht erwähnt. Grundlage des Entwurfs ist eine Liste sogenannter „Best Practices“ für Plattformen, um „Kindesmissbrauch zu identifizieren, zu kategorisieren und zu melden“, samt allen daraus resultierenden Konsequenzen. Gemeint sind die Speicherung der inkriminierten Daten, die Identifikation des Urhebers und eine Meldepflicht an die Behörden. Soweit klingt das alles sehr nach normaler Kooperation mit den Behörden in Strafsachen. Der gesamte Entwurfstext bezieht sich allerdings nicht auf Anfragen von Strafverfolgern nach bestimmten Benutzer:innen oder Inhalten. Vielmehr sollten die Provider die künftigen „Best Practices“ routinemäßig und präventiv auf alle Nutzer:innen eines Dienstes anwenden.

Überwachen und beurteilen soll das eine neue Kommission unter dem US-Justizminister, die drakonische Strafen gegen Plattform-Provider verhängen kann, sollten diese „Best Practices“ nicht eingehalten werden. Sollte das Vorhaben tatsächlich Gesetz werden, könnte
EU-Verordnung gegen verschlüsselte Chats kommt Ende März

WhatsApp, Signal und alle anderen Chat- und Messengerprogramme sollen verpflichtet werden, Dateien auf den Smartphones ihrer User zu durchsuchen.

Von Erich Moechel

In Russland ist sichere verschlüsselte Kommunikation mittlerweile das einzige Mittel, um Zensur und Repression zu umgehen. In den USA und der EU aber sind Gesetzesentwürfe auf dem Weg, die direkt gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten wie WhatsApp oder ?ignal gerichtet sind.

In den USA hat der „EARN IT Act“, der mit sicherer Verschlüsselung inkompatibel ist, bereits den Rechtsausschuss des Senats passiert. Die mehrfach verschobene EU-Verordnung kommt am 30. März. Ein Schreiben von Kommissarin Ylva Johansson an das EU-Parlament nennt dazu erste Eckpunkte der geplanten Regelung.
„Client Side Scanning“

„Es soll sichergestellt werden, dass die Firmen ihren Beitrag leisten, indem sie verpflichtet werden, Kindesmissbrauch zu entdecken, zu melden und zu entfernen“, heißt es in dem Schreiben der Kommissarin an das Parlament. Eine „Schlüsselrolle“ komme dabei dem geplanten „EU-Zentrum zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch“ zu, das es „den Plattformen ermöglichen soll, Kindesmissbrauch zu entdecken, zu melden und zu entfernen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nicht missbraucht werden, um andere Inhalte abzugreifen“, schrieb Johansson an das Parlament. Das deutet sehr darauf hin, dass die Inhalte auf dem Smartphone gescannt werden sollen, noch bevor der Aufbau einer E2E-verschlüsselten Verb?ndung gescannt wird. Diesen Ansatz des „Client Side Scanning“ hatten ein Dutzend der weltweit bekanntesten akademischen Kryptographen im vergangenen Herbst in der Luft zerrissen (siehe nächsten Link).

Wie dieses Zentrum es ermöglichen soll, Bilder oder Videos von Kindesmissbrauch zu entdecken, wird zwar nicht näher erläutert. Die seit 2009 gebräuchliche Methode dabei ist der Einsatz von Software-Tools wie PhotoDNA von Microsoft zum Erstellen und Einlesen digitaler Signaturen von Fotos und Videos. PhotoDNA setzt auf der Datenbank der Internet Watch Foundation (IWF) und weiteren Datenbanken von Polizeibehörden auf, dabei werden die Signaturen sämtlicher bekannt gewordener pädokrimineller Bilder und Videos automatisch mit der Signatur einer gerade hochgeladenen Datei abgeglichen. Stimmen die Signaturen überein, sollten die betreffenden Dateien an dieses neue Zentrum überspielt werden, um Ermittlungen einzuleiten. Bei verschlüsselten Chats wird allerdings nichts hochgeladen, sondern eine direkte Verbindung zwischen zwei Endgeräten aufgebaut.
Datenbanken, falsche Treffer

Da dieses Zentrum gegen Kindesmissbrauch allerdings auch den Missbrauch dieses Instruments durch die Plattformen selbst verhindern soll, muss es seitens der EU-Behörden Kontrollmaßnahmen geben. Wenn nämlich nur nach genau definierten Inhalten gesucht werden darf, dann müssen diese Inhalte definiert werden. Etwa, indem seitens der EU eine eigene Datenbank mit digitalen Signaturen von Kindesmissbrauchsbildern und -videos zur Verfügung gestellt wird. WhatsApp oder Facebook Messenger sowie alle anderen Plattformen, die unter die Verordnung fallen, müssen mit diesem EU-Zentrum natürlich direkt vernetzt sein.

Damit kann nur bekanntes Bild- und Videomaterial identifiziert werden. Zusätzlich müssen KI-Programme zum Einsatz kommen, die mit heuristischen Algorithmen arbeiten. Hier werden keine Hashes von Bildern und Videos verarbeitet und abgeglichen, die Bilder werden vielmehr nach verschiedenen Kriterien bewertet. Etwa nach dem Anteil bestimmter Farbtöne, die jenen nackter Haut entsprechen, signifikante Größenunterschiede von Personen und vieles mehr. Aus all diesen Daten errechnet die KI dann eine Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Datei Darstellungen von Kindesmissbrauch enthält. Diese Methode produziert allerdings einen hohen Anteil falscher Treffer, der die Zahl der echten Treffer weitaus übersteigt.
„Best Practices“ als Drohung

Im EARN IT Act der USA wird Verschlüsselung im Text überhaupt nicht erwähnt. Grundlage des Entwurfs ist eine Liste sogenannter „Best Practices“ für Plattformen, um „Kindesmissbrauch zu identifizieren, zu kategorisieren und zu melden“, samt allen daraus resultierenden Konsequenzen. Gemeint sind die Speicherung der inkriminierten Daten, die Identifikation des Urhebers und eine Meldepflicht an die Behörden. Soweit klingt das alles sehr nach normaler Kooperation mit den Behörden in Strafsachen. Der gesamte Entwurfstext bezieht sich allerdings nicht auf Anfragen von Strafverfolgern nach bestimmten Benutzer:innen oder Inhalten. Vielmehr sollten die Provider die künftigen „Best Practices“ routinemäßig und präventiv auf alle Nutzer:innen eines Dienstes anwenden.

Überwachen und beurteilen soll das eine neue Kommission unter dem US-Justizminister, die drakonische Strafen gegen Plattform-Provider verhängen kann, sollten diese „Best Practices“ nicht eingehalten werden. Sollte das Vorhaben tatsächlich Gesetz werden, könnte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von US-Plattformen nicht mehr so einfach angeboten werden, ohne zu riskieren, dass dies als „abusive and rampant neglect“ eingestuft wird. Diesen Entwurf vom Frühjahr 2020 hat Kommissarin Ylva Johansson dann im Sommer desselben Jahres vergeblich zu kopieren versucht. Seit 2021 wird auf Client Scanning gesetzt.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von US-Plattformen nicht mehr so einfach angeboten werden, ohne zu riskieren, dass dies als „abusive and rampant neglect“ eingestuft wird. Diesen Entwurf vom Frühjahr 2020 hat Kommissarin Ylva Johansson dann im Sommer desselben Jahres vergeblich zu kopieren versucht. Seit 2021 wird auf Client Scanning gesetzt.



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09376 Oelsnitz

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Im Auftrag des Chatinhabers.

Juristische Schreiben bitte nur an

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Jugendschutz im Internet

Kinder und Jugendliche haben heutzutage Zugriff auf eine virtuelle Welt mit Inhalten, die nicht immer für ihre Altersgruppe geeignet sind. Es war nie so leicht, nur durch wenige Mausklicks oder eine falsche Bedienung an nicht altersgerechtes Material zu kommen. Kinder und Jugendliche sind nun auch im bisher geschützten Elternhaus von Fremden ansprechbar. Vertrauen kann unter einer falschen Identität erschlichen werden. Es fällt gerade jungen Menschen sehr schwer, die Kommunikation in Foren und Chats misstrauisch zu beurteilen. Wo liegt die Verantwortung für den Jugendschutz? Beim Staat oder doch nur bei den Eltern? Wir gehen nun auf die Beteiligten Akteure ein, um anschließend Aufgaben und Pflichten der einzelnen Akteuren zu suchen.

Akteure
Beim Thema Jugendschutz in Foren und Chats sind einige Akteure beteiligt. Die Rahmenbedingungen bestimmt der Staat. Betreiber der Webseiten bestimmen die technischen Möglichkeiten. Die Eltern sind die direkten Ansprechpartner für ihre Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche unterscheiden wir, ab 12 Jahren sprechen wir vom Jugendlichen. Die Kinder und Jugendlichen sind direkt in der Verantwortung mit den Umgang der neuen Möglichkeiten. So liegen viele Gefahren im Umgang mit den neuen Medien im Verhalten.

Staat
Der Staat versteht unter Jugendschutz Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Jugenschutz soll allgemein Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren schützen. Kinder und Jugendliche gelten als besonders schutzbedürftig im Internet.

Der Staat stellt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches ein Gesetz zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit ist. Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien schafft. Zum Glück gilt dieser Staatsvertrag deuschlandweit, obwohl dieser auf Länderebene beschlossen wurde.

Nach dem Gesetz sind unter anderem folgendes verboten: Gewalt-, Tier und Kinderpornographie (gilt auch für virtuelle Darstellungen) Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (gilt auch für virtuelle Darstellungen) Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind Aufstachelung zum Rassenhass, Kriegsverherrlichung

Auf unserem Kongress wurde von den Teilnehmern die Rolle des Staates erweitert. Der Staat soll nach unseren Teilnehmern die Verantwortung für das Geschriebene in Foren und Chats stärken. Kinder und Jugendliche sind sich oft nicht über die Auswirkungen ihrer Texte bewußt. Eine Schulung aller Verantwortlichen zum Aufbau der Medienkompotenz wurde von einigen Teilnehmern gefordert, die auch in einem Internetführerschein enden kann. Zudem soll für ein Identifikationssystem und ein spezielles Internet nur für Kinder gesorgt werden.

Betreiber
Auf Seiten der Betreiber gibt es die Organisation Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM). Die Mitgliedschaft erfordert eine Selbstverpflichtungserklärung. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern kann die FSM als Jugendschutzbeauftragter des Unternehmens angegeben werden. Zudem erstellt die FSM Gutachten über Internetauftritte. Darüber hinaus bieten einige Foren und Chats verschiedene Formen von Moderation an. So könnten Nachrichten z.B. nur nach Freigabe durch Moderatoren angezeigt oder auffällige Nutzer gesperrt werden. Gerade bei Zielplattformen für Kinder und Jugendliche ist ein Alarm-Button empfehlenswert. Dieser kann von den Nutzern betätigt werden um einen Moderator per Knopfdruck zu benachrichtigen. Zudem wird dabei der Dialog und die IP-Adressen gespeichert.

Von den Betreibern wurde von unseren Kongressteilnehmern ernstere Zugriffsbeschränkungen gefordert. Es ist noch zu leicht sich mit einer falschen Identität anzumelden. Die Moderation soll durch Betreiber gestellt werden, welche Meldungen ernst nehmen und verfolgen. Neben mehr Filtertechniken wurde als Vorrausetzung zur Teilnahme ein Internetführerschein gefordert.

Eltern
Eltern sollen den neuen Techniken unvoreingenommen gegenüber stehen. Die Eltern haben eine Vorbildfunktion den Kindern gegenüber, auch bei den neuen Kommunikationsmitteln. Man sollte als Elternteil das Konsumverhalten seiner Kinder bewusst steuern.

Einstimmig beschlossen unsere Kongressteilnehmer ein Verbot des Internets für Kinder, welches die Eltern durchsetzen sollen. Als Elternteil sollte man erst Jugendlichen den Zugang erlauben. Neben einer Whitelist, die nur eine Auswahl von Webseiten erlaubt, sollen Eltern nicht nur am Anfang das Verhalten der Jugendlichen im Auge behalten.

Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen erst lernen sinnvoll mit den neuen Medien umzugehen. Die ersten Schritte im Internet sollten sie unter Aufsicht ihrer Eltern machen. Der Besuch von Foren und Chats sollte nur auf moderierten und altersgerechten Plattformen gemacht werden. Niemals sollten persönlichen Daten preisgeben werden. Auf keinen Fall sollte man sich mit unbekannten über das Internet verabreden, wenn man sich dennoch treffen will, sollte man nicht ohne seine Eltern zum ersten Treffen gehen. Nach unseren Kongressteilnehmern fehlt den Kindern und Jugendlichen es an Verantwortungsgefühl für das, was sie schreiben. Mit Fragen und seltsamen Situationen sollen sie zu den Eltern gehen.

Fazit
Alle Akteure liegen in der Verantwortung. Gerade vom Staat wird mehr als nur die Gesetzesgebung gewünscht, von den Betreibern wird mehr Sensibilität gegenüber den Jugenschutz erwartet. Eltern müssen ein guter Ansprechpartner gegenüber ihren Kindern und Jugendlichen sein und auch über die notwendigen technischen Fachkenntnisse verfügen. Kinder und Jugendliche müssen sich der Gefahren aus der virtuellen Welt klar sein, zumindest sich an klaren Verhaltensregeln halten. Ein Treffen mit Fremden und der Austausch von persönlichen Daten darf nicht ohne Eltern stattfinden.